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   OLG Jena, 23.01.2014 - 1 Ws 1/14   

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https://dejure.org/2014,15463
OLG Jena, 23.01.2014 - 1 Ws 1/14 (https://dejure.org/2014,15463)
OLG Jena, Entscheidung vom 23.01.2014 - 1 Ws 1/14 (https://dejure.org/2014,15463)
OLG Jena, Entscheidung vom 23. Januar 2014 - 1 Ws 1/14 (https://dejure.org/2014,15463)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.02.2012 - 5 AR (VS) 40/11

    Strafvollstreckung: Vorwegvollzug von Strafresten nach Bewährungswiderruf

    Auszug aus OLG Jena, 23.01.2014 - 1 Ws 1/14
    Vielmehr nehmen Strafreste, deren Aussetzung widerrufen worden ist, nicht an der (im Übrigen) durch § 454b Abs. 2 S. 1 StPO i. V. m. §§ 57, 57a StGB gewährleisteten gemeinsamen Aussetzungsentscheidung teil und sind deshalb - wie hier - regelmäßig der Vorwegvollstreckung überantwortet (BGHSt 57, 155ff).
  • OLG Hamm, 04.09.1987 - 2 Ws 391/87
    Auszug aus OLG Jena, 23.01.2014 - 1 Ws 1/14
    Insoweit greift zumindest der auch dem § 454b Abs. 3 StPO zugrunde liegende Rechtsgedanke, dass die Prognose im Sinne von § 57 Abs. 1 StGB nur einheitlich (vgl. KK-Appl, StPO, 7. Aufl., § 454b, Rn. 24) und mit Blick auf eine anstehende Entlassung (vgl. OLG Hamm, 2 Ws 391/87, 2 Ws 392/87 bei juris) getroffen werden kann.
  • OLG Celle, 27.09.2021 - 2 Ws 258/21

    Absehen von Vorwegvollstreckung geringerer Verurteilungen gegenüber lebenslanger

    Zwar nehmen Strafreste, deren Aussetzung widerrufen worden ist, grundsätzlich nicht an der durch § 454b Abs. 2 Satz 1 StPO in Verbindung mit §§ 57, 57a StGB gewährleisteten gemeinsamen Aussetzungsentscheidung teil (§ 454b Abs. 2 Satz 2 StPO) und sind deshalb regelmäßig der Vorwegvollstreckung überantwortet (BGH, Beschluss vom 09. Februar 2012 - 5 AR (VS) 40/11 -, BGHSt 57, 155-159, Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 21. September 2020 - 203 VAs 215/20 -, juris; OLG Jena, Beschluss vom 23.01.2014 - 1 Ws 1/14, BeckRS 2014, 9315; BeckOK StPO/Coen, 36. Ed. 1.1.2020, StPO § 454b Rn. 6; MüKoStPO/Nestler, 1. Aufl. 2019, StPO § 454b Rn. 22), denn das Bedürfnis, einem Verurteilten nach einem Bewährungsversagen die Chance auf abermalige Strafaussetzung zu gewähren, wiegt deutlich geringer.
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